Jeder Eingriff in die Hautoberfläche (Tattoos gelten rechtlich als Oberflächenwunde), birgt das Risiko einer Infektion, allergischer
Reaktionen auf die Farbpigmente und Narbenbildung bei unsachgemässer Nachbehandlung des Tattoos. Desweiteren ist ein
Blutinfektionsrisiko mit HIV oder Hepatitis gegeben. Bei ungeeignetem Bindegewebe können Narbenbildung und Farbverläufe
entstehen.
Kurzfristige Nebenwirkungen sind in Form von Rötungen, Juckreiz, Kreislaufbeschwerden und Schüttelfrost möglich.
Die Tattooschmiede verwendet Einwegprodukte, die direkten Haut/Blutkontakt haben. Die Verwendung von Farbpigmenten richtet
sich
nach der Tattooverordnung des Bundes und des Rapex. Um eine höchst mögliche Qualität und Langlebigkeit des Tattoos zu
gewährleisten,
verwendet die Tattooschmiede zur Abheilungsunterstützung der Wunde ein Wundpflaster. Vor jedem Eingriff ist eine
wahrheitsgetreue
Gesundheitsangabe aus zu füllen. Der Kunde entbindet die Tattooschmiede und den ausführenden Tätowierer jeglicher
Haftung.
Nicht tätowiert werden dürfen Personen die unmündig/bevormundet sind, Personen mit Immunschwäche, während
Krebsbehandlungen
und bevorstehenden Operationen. Während einer Schwangerschaft und Stillzeit ist das tätowieren untersagt.
Die Tattooschmiede kann eine Anzahlung in der Höhe von bis zu 50% des Gesamtbetrages verlangen, insbesondere bei
Pauschalpreisen.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Termin oder Absage zur Unzeit (48Arbeitsstunden vor Terminbeginn) kann die
Anzahlung
einbehalten werden. Terminverschiebungen aus gesundheitlichen Gründen können nur mit Ärztlichem Zeugnis berücksichtig
werden.
Der Stundensatz beträgt 160CHF (Pauschalpreise ausgenommen). Pauschalbeträge werden bei Terminvereinbarung mit der Hälfte
des
Gesamtbetrages als Anzahlung verrechnet. Der Restbetrag ist bei Fertigstellung des Tattoos zu begleichen. Hierbei ist der letzte
Termin
nicht verschiebar und muss innerhalb des laufenden Kalenderjahres stattfinden.
Nachbearbeitungen (schliesst Erweiterungen ausdrücklich aus), sind innerhalb der ersten sechs Monaten nach Fertigstellung des
Tattoos
einmalig kostenlos. Ausgestellte Gutscheine werden nicht ausbezahlt.
Die Tattooschmiede behält jegliches Recht an der Veröffentlichung von Arbeiten und Fotos/Videos zu Werbezwecken und/oder
sozialen
Medien.